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Zuladung: Wie viel Gewicht darf ins Auto?04.10.2019

• Blick in die Fahrzeugpapiere schafft Klarheit • Erhöhtes Unfallrisiko bei überladenen Fahrzeugen • Bei Verstößen drohen saftige Bußgelder
Surfbrett, Pedelecs, Bade-Insel und noch viel mehr: Wer sein Auto für die schönsten Wochen des Jahres bis zum Stehkragen belädt, muss die erlaubte Zuladung im Blick behalten, erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Bei einem überladenen Fahrzeug drohen saftige Bußgelder oder sogar das vorzeitige Ende der Urlaubsfahrt. In jedem Fall aber ist die Überladung ein Sicherheitsrisiko.

„Zu den größten Gefahren eines überladenen Autos zählt der längere Bremsweg. In der Folge steigt die Unfallgefahr in Gefahrensituationen deutlich an“, sagt Thomas Gut, Unfallsachverständiger bei DEKRA. „Auch das Risiko, in Kurven und beim Spurwechsel ins Schleudern zu geraten, nimmt zu. In solchen Situationen kann das Fahrzeug schneller ausbrechen und instabil werden. Wegen der geringeren Beschleunigung werden auch Überholmanöver leicht zu einem Vabanque-Spiel.“

So ermitteln Sie die Zuladung

Damit das Fahrzeug nicht unter zu viel Gewicht in die Knie geht, empfiehlt DEKRA, die erlaubte Zuladung zu ermitteln. In der Kompaktklasse liegen die Werte aktuell meist zwischen 350 und 550 Kilogramm. Genaue Informationen liefert der Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil 1: Unter Punkt F.2 findet man die zulässige Gesamtmasse (zum Beispiel 2.100 kg). Zieht man davon die Leermasse unter G (zum Beispiel 1.645 kg) ab, erhält man die erlaubte Zuladung (im Beispiel 455 kg).

Den so ermittelten Wert darf das gesamte Gewicht aller Gepäckstücke samt Heck- oder Dachträger, Fahrrädern etc. sowie das Gewicht der Mitfahrer nicht überschreiten. In der angegebenen Leermasse schon enthalten sind dagegen 75 kg für das Gewicht des Fahrers sowie Bordwerkzeug, Verbandkasten, Warndreieck und ein zu 90 Prozent gefüllter Tank.

Wer die erlaubte Zuladung um mehr als fünf Prozent überschreitet, muss neben höherem Unfallrisiko für sich und seine Mitfahrer noch mit weiteren Folgen rechnen. In Deutschland gilt: Kann ein Fahrer bei einer Verkehrskontrolle nicht glaubhaft machen, dass das Fahrzeug die zulässige Gesamtmasse einhält, muss er es unter Umständen auf seine Kosten wiegen lassen und gegebenenfalls entladen. Je nach Grad der Überladung werden Verstöße bei Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen mit bis zu 235 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet.  
 
 

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